Förderprogramme
Mit dem Programm „Unterstützung für Unternehmen in wiederkehrenden Schwierigkeiten“ können Sie Fördermittel für Schulungs- und Beratungsleistungen erhalten, die Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten helfen sollen. Unternehmen können Mittel für die Entwicklung wichtiger Unternehmensbereiche wie Management, Kostenoptimierung (z. B. Energie) und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bereitstellen. Das Programm deckt Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen ab, die bestimmte Bedingungen erfüllen, einschließlich einer seit mindestens 12 Monaten registrierten aktiven Geschäftstätigkeit.
Damit Unternehmen eine Förderung im Rahmen des Programms „Förderung von Unternehmen in wiederkehrenden Schwierigkeiten“ beantragen können, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Einen Sitz in Polen haben.
- Seien Sie ein Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen (KKMU).
- Führen Sie mindestens 12 Monate lang aktiv ein Unternehmen, bevor Sie den Antrag einreichen.
- Die Bedingungen für die de-minimis-Hilfe erfüllen.
- Nicht vom Erhalt von EU-Mitteln ausgeschlossen werden.
Unternehmen können Fördermittel über Projektbetreiber beantragen. Einzelheiten finden Sie auf der PARP-Website
Erfahren Sie die Einzelheiten des Programms: ->
Mittlerer Warnbereich
Für KMU muss die Bedrohungsstufe „mittlere bis geringe Bedrohung“ oder „mittlere Bedrohung“ oder „mittlere bis hohe Bedrohung“ sein
geht auf der Grundlage der Selbstdiagnose von PARP hervor
https://swo-autodiagnoza.parp.gov.pl/